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Missachtung einer Verfügung des EDÖB (WEKA Newsletter Datenschutz)

Oktober 2024
Eleonor Gyr


Die Strafbestimmungen (Bussen bis CHF 250'000) im Datenschutzgesetz sind zwischenzeitlich hinlänglich bekannt (siehe bspw. Weka-Newsletter März 2023, das Sanktionenregime des neuen Datenschutzgesetzes). Strafbar ist nicht nur, wer beispielsweise bei Untersuchungshandlungen des EDÖB vorsätzlich nicht mitwirkt oder falsche Auskünfte erteilt, sondern auch, wer vorsätzlich Verfügungen des EDÖB missachtet.

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