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Auslagerung der Datenbearbeitung (WEKA Newsletter Datenschutz)

September 2023
Eleonor Gyr


Mit dem revidierten Datenschutzgesetz, welches am 1. September 2023 in Kraft tritt, werden nun auch in den Schweiz die Rollen des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters eingeführt. Zieht ein Verantwortlicher für die Bearbeitung von Personendaten einen Dritten bei, sind die entsprechenden Pflichten in einem sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) zu regeln. Unternehmen, welche bereits die EU-DSGVO umgesetzt haben, haben entsprechende Verträge bereits implementiert. Diese sollten allenfalls um Schweizer Regelungen ergänzt werden.

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