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Die Datenschutzfolgeabschätzung (WEKA Newsletter Datenschutz)

Juni 2023
Eleonor Gyr


Mit der im Schweizer Datenschutzrecht neu eingeführten Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) muss der Verantwortliche im Zusammenhang mit geplanten Datenbearbeitungen eine Risiko-Prognose vornehmen bezüglich der Persönlichkeitsrechte und der Grundrechte der betroffenen Person . Eine DSFA ist mit administrativem Aufwand verbunden und kann Projekte zeitlich verzögern. Daher tut man gut daran, die geplante Datenbearbeitung von Anfang an so auszugestalten, dass man gar nicht erst in den Anwendungsbereich der DSFA-Pflicht fällt.

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