Die Haftung der Datenschutzberaterin (WEKA Newsletter Datenschutz)
29. April 2024
Mit Einführung des Datenschutzgesetzes (DSG) wurde auch in der Schweiz die Rolle der Datenschutzberaterin / des Datenschutzberaters eingeführt. Die Rolle kennen viele international tätige Unternehmen bereits von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wobei sie dort Datenschutzbeauftrage genannt wird (meist abgekürzt DPO, das für Data Privacy Officer steht). In der Schweiz ist für Bundesorgane die Ernennung einer Datenschutzberaterin Pflicht, für private Verantwortliche hingegen nicht.
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